Als Privatperson können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für unsere Montagearbeiten von der Steuer absetzen. Dies gilt auch für Wartungen. Damit Sie die Lohn- und Fahrtkosten beziffern können, weisen wir diese separat auf der Rechnung aus.
Voraussetzungen (ohne Gewähr):
- Sie haben den Auftrag als Privatperson vergeben
- Beim Montageort muss es sich um Ihr Eigentum handeln
- Die Rechnung darf nicht in bar bezahlt worden sein
Wichtig: Bitte konsultieren Sie im Zweifel Ihren Steuerberater.
Weitere Infos finden Sie unter https://www.finanztip.de/handwerkerkosten/.